Gemischter Parallelflugbetrieb – muss nicht sein
Ganz in diesem Sinne gingen die Planer des BER von der Trennung des ankommenden und abfliegenden Verkehrs aus, um ein möglichst kreuzungsfreies und zügiges Rollen am Boden zu erreichen. Dementsprechend waren unter dem Vorfeld des Terminals 1 zwei Tunnel zum Transfer von Passagieren bzw. Gepäck geplant, die beide nicht gebaut wurden.
Um dennoch geparkte Luftfahrzeuge auf den Außenpositionen gegenüber dem Terminal 1 bedienen zu können, hat die Flughafengesellschaft zwei von drei im Planfeststellungsbeschluss festgelegte Rollwege für Luftfahzeuge abschnittsweise gesperrt. Dieser Mißbrauch von Flugbetriebsflächen als Betriebsstraße für Bodenverkehrsdienste soll die als Tunnel geplante Querung dieser Rollwege mehr schlecht als recht ersetzen. Damit werden zwei wichtige Rollwege unterbrochen, auf denen Luftfahrzeuge vom nördlichen Teil des BER in den südlichen Teil oder umgekehrt rollen sollten. De facto wird damit der BER in zwei „virtuelle Höfe“ geteilt. Diese willkürliche Zweckentfremdung von Rollwegen für Luftfahzeuge verhindert letztendlich den entmischten Parallelflugbetrieb als Voraussetzung für segmentierte Anflüge tagsüber oder andernfalls die am Zielflughafen orientierte Auswahl der Startbahn.
Wohl um Bestrebungen nach entmischtem Parallelflugbetrieb einzudämmen, bediente sich die DFS GmbH ihres Nutzungskonzepts bei Schließung einer Bahn und verkaufte es sodann als DROps-Konzept, allerdings nur für die Nacht. Dafür modellierte die AG Betriebsregelung zwölf Varianten, für den Betrieb zur Hauptverkehrszeit allerdings keine einzige. Diese mit viel Tamtam propagierten DROps-Varianten würden aufgrund des während der Nachtruhe eingeschränkten Flugbetriebs ins Leere laufen. Weshalb entmischter Parallelflugbetrieb nicht zur Hauptverkehrszeit durchführbar sein soll, dafür blieb die DFS GmbH bis heute jedwede stichhaltige Begründung schuldig.
Zwischenzeitlich erbrachten Fluglotsen der DFS GmbH den Beweis, dass entmischter Parallelflugbetrieb auch zur Hauptverkehrszeit durchführbar ist. Eine Aufzeichnung des Flugbetriebs vom 15. August 2022 zeigt, dass an einem normalen Werktag stundenlang die Südpiste ausschließlich als Landebahn sowie die Nordpiste entsprechend als Startbahn unabhängig voneinander genutzt wurden. Die Behauptung, entmischter Parallelflugbetrieb sei tagsüber nicht durchführbar, entpuppte sich damit als dreiste Lüge.
Das Umweltbundesamt hielt die Behauptung, dass aus Kapazitätsgründen die Anwendung eines DROps-Konzepts außerhalb der Nachtzeit nicht möglich sei, von Anfang an für nicht schlüssig. Es empfahl daher schon 2012, dass die DFS GmbH rasch ein DROps-Konzept für den Flughafen BER ausarbeitet, das Vorschläge sowohl für den Tag als auch für die Nacht enthält. Dabei sind auch detaillierte Aussagen über die zu erwartende Fluglärmbelastung zu treffen. Ausdrücklich wird auch auf die wechselseitige Nutzung der Start- und Landebahnen in London-Heathrow hingewiesen.
Die Landesregierung Brandenburgs besteht nicht darauf, gleichzeitige Starts oder gleichzeitige Landungen am BER durchzuführen, wenn dies aufgrund des Verkehrsaufkommens operativ nicht erforderlich ist. Das Umweltministerium Brandenburgs unterstützt in seinem Bericht zur Lärmaktionsplanung im Umfeld des Flughafens Berlin Brandenburg das „Konzept Lorber“, indem es empfiehlt, das Konzept der flugbetriebsfreien Zeiten (Lärmpausen) für die einzelnen bahnbezogenen Betriebsrichtungen weiterzuverfolgen. Dennoch hatte die von der Staatskanzlei geleitete AG Betriebsregelung BER DROps nur für nachts mit einer Betriebspiste in Betracht gezogen. Noch befremdlicher wirkt es, dass sich das Landesamt für Umwelt (als Landesoberbehörde direkt dem Umweltministerium unterstellt) in der FLK gegen entmischten Parallelflugbetrieb positioniert.
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