DROps Kritik
brb flag + ual logo

Fluglärmpausen statt Dauerbelästigung durch Fluglärm

Planfeststellungsbeschluss und Betriebskonzept des BER

Zitat: MIL, Aktenzeichen 44/1-6441/1/101, Planfeststellungsbeschluss Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld, S. 409

„Um das den Planungen zugrunde liegende Verkehrsaufkommen von 360.000 Flugbewegungen mit einem Zweibahnsystem bewältigen zu können, ist es erforderlich, dass die beiden Bahnen unabhängig voneinander betrieben werden können.“


Der festgestellte Plan schreibt keineswegs gemischten Parallelbetrieb vor. Vielmehr lassen sich Hinweise finden, die auf das Gegenteil hindeuten, nämlich getrennten Parallelbetrieb. Wenngleich theoretische Studien scheinbar für den gemischten Parallelbetrieb sprechen, weist die ICAO darauf hin, dass getrennter Parallelbetrieb unter Umständen die effizientere Betriebsart ist (siehe Flughafen London Heathrow – LHR).

Gemischter Parallelbetrieb – muss nicht sein

Ganz in diesem Sinne gingen die Planer des BER von der Trennung des ankommenden und abfliegenden Verkehrs aus, um ein möglichst kreuzungsfreies und zügiges Rollen am Boden zu erreichen. Dementsprechend waren unter dem Vorfeld des Terminals 1 zwei Tunnel zum Transfer von Passagieren bzw. Gepäck geplant, die beide nicht gebaut wurden.

Um dennoch geparkte Luftfahrzeuge auf den Außenpositionen gegenüber dem Terminal 1 bedienen zu können, hat die Flughafengesellschaft zwei von drei im Planfeststellungsbeschluss festgelegte Rollwege für Luftfahzeuge abschnittsweise gesperrt. Dieser Mißbrauch von Flugbetriebsflächen als Betriebsstraße für Bodenverkehrsdienste soll die als Tunnel geplante Querung dieser Rollwege mehr schlecht als recht ersetzen. Damit werden zwei wichtige Rollwege unterbrochen, auf denen Luftfahrzeuge vom nördlichen Teil des BER in den südlichen Teil oder umgekehrt rollen sollten. De facto wird damit der BER in zwei „virtuelle Höfe“ geteilt. Diese willkürliche Zweckentfremdung von Rollwegen für Luftfahzeuge verhindert getrennten Parallelbetrieb als Voraussetzung für segmentierte Anflüge am Tage oder andernfalls die am Zielflughafen orientierte Auswahl der Startbahn.

Als Reaktion auf Initiativen für getrennten Parallelbetrieb präsentierte die DFS GmbH ihr altes „Nutzungskonzept bei Schließung einer Bahn“ als DROps-Konzept für die Zeit (23:30–05:30 Uhr), in der Flugbewegungen am BER grundsätzlich nicht stattfinden. Sollte also ein verbesserter Lärmschutz beabsichtigt gewesen sein, war das aufgrund des ohnehin geltenden Nachtflugverbots die Mühe nicht wert. Die DFS GmbH kann aber auch keine überzeugenden Gründe angeben, warum DROps-Konzepte außerhalb des Nachtflugverbots ungeeignet sein sollen.


Videoaufzeichnung | Getrennter Parallelbetrieb

Die Praxis beweist, dass getrennter Parallelbetrieb zur Hauptverkehrszeit stattfinden kann. Eine Videoaufzeichnung des Flugbetriebs vom 15. August 2022 zeigt, dass an einem Werktag stundenlang die Nordpiste ausschließlich als Startbahn sowie die Südpiste entsprechend als Landebahn unabhängig voneinander genutzt wurden. Die Aussage der DFS GmbH, getrennter Parallelbetrieb sei aufgrund der stündlich anzubietenden Kapazität tagsüber nicht durchführbar, entpuppte sich damit als dreiste Lüge.

Das Umweltbundesamt hielt die Behauptung, dass aus Kapazitätsgründen die Anwendung eines DROps-Konzepts außerhalb der Nachtzeit nicht möglich sei, von Anfang an für nicht schlüssig. Es empfahl daher schon 2012, dass die DFS GmbH rasch ein DROps-Konzept für den Flughafen BER ausarbeitet, das Vorschläge sowohl für den Tag als auch für die Nacht enthält. Dabei sind auch detaillierte Aussagen über die zu erwartende Fluglärmbelastung zu treffen. Ausdrücklich wird auch auf die wechselseitige Nutzung der Start- und Landebahnen in London-Heathrow hingewiesen.

Die Landesregierung Brandenburg besteht nicht darauf, gleichzeitige Starts oder gleichzeitige Landungen am BER durchzuführen, wenn dies aufgrund des Verkehrsaufkommens operativ nicht erforderlich ist. Das Umweltministerium Brandenburg unterstützt in seinem Bericht zur Lärmaktionsplanung im Umfeld des Flughafens Berlin Brandenburg das „Konzept Lorber“, indem es empfiehlt, das Konzept der flugbetriebsfreien Zeiten (Lärmpausen) für die einzelnen bahnbezogenen Betriebsrichtungen weiterzuverfolgen. Die AG Betriebsregelungen der Staatskanzlei Brandenburg prüfte nur das DROps Konzept der DFS GmbH und ignorierte den Auftrag der FLK zum getrennten Parallelbetrieb à la BER DROps-Verfahren. Noch befremdlicher wirkt, dass sich das Landesamt für Umwelt Brandenburg, obwohl direkt dem Umweltministerium Brandenburg unterstellt, in der FLK gegen getrennten Parallelbetrieb positioniert.

Getrennter Parallelbetrieb – so oft und so lange wie möglich

Laut Studie der Flughafengesellschaft können auf einer Bahn mindestens 35 Starts pro Stunde abgewickelt werden. Auch die Genehmigungsbehörde nennt diese Zahl. Frühestens bei Überschreiten dieser Anzahl pro Stunde sind zeitgleiche Starts auf beiden Pisten erforderlich. Insofern muss der DFS GmbH widersprochen werden, DROps sei tagsüber nicht durchführbar. Es kommt aber darauf an, dass dieser als getrennter Parallelbetrieb durchgeführt wird und bei Bedarf zum gemischten Parallelbetrieb gewechselt werden kann.

Die seitens der DFS GmbH stündlich anzubietende Kapazität gebietet, dass beide Bahnen unabhängig voneinander betrieben werden. Wenn jedoch wie beim DROps-Konzept der DFS GmbH nur eine von zwei Pisten genutzt wird, verhindert das getrennten Parallelbetrieb tagsüber und belästigt die Betroffenen mehr als nach den Umständen unvermeidbar. Für die Betroffenen macht es selbst bei gleichem energieäquivalenten Dauerschallpegel einen Unterschied, ob sie nur die halbe tägliche Betriebszeit oder von früh am Morgen bis in die Nacht hinein von Flugzeugen beschallt werden.

Das BER DROps-Verfahren benötigt anders als andere DROps-Konzepte keine speziellen Ab- und Anflugverfahren, sondern nur zum Teil die, mit denen bei Bedarf auch gemischter Parallelbetrieb durchgeführt werden kann. Es bewirkt aber durch getrennten Parallelbetrieb längere Lärmpausen, belästigt zehntausende Betroffene weniger mit Fluglärm und mindert dabei CO2‑Emissionen.

Webpräsenz Achim Lorber | Stand: 15.05.2026

Verfahren   Kritik   Sicherheit   Kontakt   Links