Sicherheitsstatus der Q‑Abflugverfahren via POBAM fraglich
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) will von Risiken nichts wissen
Eine Situation, in der sich Luftfahrzeuge auf Kollisionskurs zu sehr annähern, nennt man einen potentiellen Konflikt. Die Zahl der Konflikte ist bei den Q‑Abflugverfahren um ein Vielfaches höher als bei den Z‑Abflugverfahren. Wird der Steigflug bis Flughöhe 3050 m nicht mit mindestens 610 ft/NM (≍ 10 % Gradient) durchgeführt, erhöht sich das Konfliktpotential so weit, dass laut DFS GmbH eine ordnungsgemäße und flüssige Betriebsdurchführung nicht mehr gewährleistet ist. Vorstellbar wäre jedoch ein frühes Abdrehen am Pistenende in der Zeit von 22:00–06:00 Uhr. Von 06:00–22:00 Uhr ist für solch ein Flugverfahren laut DFS GmbH ein Steiggradient von mindestens 10 % (610 ft/NM) zwingend erforderlich. Auch eine Sicherheitsbewertung, die eigentlich einen weiteren Vorschlag zu nicht ICAO konformen Abflugverfahren untersuchen sollte, bescheinigte einigen der vom BAF festgelegten Abflugverfahren erhebliche Sicherheitsmängel. Zudem hat Mittenwalde in der FLK mit einer eindringlichen Warnung die DFS GmbH, das BAF und die Landesluftfahrtbehörde auf die Kluft zwischen Verordnung und deren Umsetzbarkeit hingewiesen.
Zitat: DFS GmbH, 17.01.2011 Vortrag zur 71. Sitzung der FLK, S. 22
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Zitat: BAF, 26.01.2012, Aktenzeichen LFR/1.3.10/0013/11, Festlegung von Flugverfahren für BER, S. 65
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Optimierung der Abflugrouten für Abflüge bei Ostwindwetterlagen von der Südbahn „Die Simulationsauswertung ergab bei [...] frühem Abdrehen nach Süden und danach Westen ein um 72% höheres Konfliktpotential mit den anfliegenden Luftfahrzeugen im rechten Gegenanflug gegenüber einem längeren Geradeausflug. Eine ordnungsgemäße und flüssige Betriebsdurchführung ist durch die Erhöhung des Konfliktpotenzials nicht mehr gewährleistet. [...] Vorstellbar wäre jedoch ein frühes Abdrehen in der Zeit von 22:00–06:00 Uhr.“ |
Von der südl. Piste in BR 07 zum Punkt LULUL „Die DFS hat dieses Verfahren im Rahmen der am 26.09.2011 vorgestellten Optimierung durch ein noch früheres Abdrehen nach Süden sogar noch geringfügig verbessern können. Es wird zwar nach Ermittlungen der DFS zu betrieblichen Einschränkungen bei Anflügen kommen können, die regelmäßig nicht mit einem kontinuierlichen Sinkflug zur Landung gebracht werden können.“
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Wie sieht es im praktischen Flugbetrieb aus? Seit Juni 2021 sind die Probleme offenkundig. Potentielle Konflikte sind zur Normalität geworden. Einige davon enden notgedrungen in einem abrupten Ausweichmanöver. Nahezu jeder Abflug verfehlt über kurz oder lang die Steigraten, die zur Einhaltung des zwingend erforderlichen Steiggradienten von mindestens 10,0 % (610 ft/NM) notwendig wären. Mittenwalde informierte die betreffenden Fluggesellschaften über die Auswertung ihrer Q‑Abflüge. Von Oktober 2021 bis Oktober 2025 erfüllten weit über 90 % dieser Abflüge den Anfangsverdacht eines Vergehens!
Immer wieder wurde beim BAF darüber Anzeige erstattet. Doch dort ist man sehr geübt darin, Ausflüchte zu finden, anstatt mutmaßliche Verstöße gegen Luftverkehrsregeln ggf. als Ordnungswidrigkeiten zu ahnden. Eine Fach- und eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim BMDV über das Gebaren des BAF führten auch nicht zu einer Besserung, weil das Ministerium es bei der Prüfung des Sachverhalts offenbar an Expertise und Sorgfalt mangeln ließ. Dem letztendlich überdrüssig schaffte das BAF den zwingend erforderlichen Abflug-Steiggradienten von mindestens 10,0 % (610 ft/NM) ab, löste damit aber nicht das Problem des erhöhten Konfliktpotentials. Das BAF nimmt also billigend in Kauf, dass bei Betriebsrichtung Ost eine ordnungsgemäße und flüssige Abwicklung des Luftverkehrs mit bestimmten Abflugverfahren nicht mehr gewährleistet ist.
Und was unternimmt die für Luftverkehr zuständige Landesbehörde Brandenburgs, die LuBB? Die fühlt sich nicht bemüßigt, Flugverfahren für eine odnungsgemäße und flüssige Betriebsdurchführung beim BAF einzufordern oder der Empfehlung der DFS GmbH zu folgen, die Nutzung der fragwürdigen Flugverfahren zeitlich einzuschränken.
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