Steigverhalten
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Steigverhalten hinsichtlich Querneigung Temperatur und Fluggeschwindigkeit

Die Einhaltung von Höhenvorgaben ist bei den Q‑Abflugverfahren via POBAM zwingend erforderlich. Die Flugwege dieser Abflüge kreuzen über Trebbin einige Anflugverfahren. Für eine sichere, geordnete und flüssige Abwicklung des Luftverkehrs sollten die Abflüge vor dem Kreuzungsbereich mindestens 300 m höher sein als die Anflüge. Dafür ist der Flugweg aber äußerst knapp bemessen, so dass mit den kurzen Abflugverfahren die Hälfte aller Flüge einen potentiellen Konflikt verursacht. Damit wird das Steigverhalten eine sicherheitsrelevante Größe.

Einfluss des Kurvenflugs auf das Steigverhalten


Ein Luftfahrzeug steigt umso besser, desto größer der Auftrieb gegenüber dem eigenen Gewicht ist. Die vertikale Auftriebskraft (FV) wirkt der Gewichtskraft (FG) des Flugzeugs entgegen und beeinflusst damit maßgeblich das Steigverhalten. Für den Kurvenflug wird das Flugzeug in eine Querneigung gesteuert, um zwei aus der aerodynamischen Auftriebskraft (FA) resultierende Teilkräfte zu erhalten. Ein Teil mündet in die Zentripetalkraft (FZ), welche das Luftfahrzeug in die Kurve drückt. Zum Steigen kann nur die resultierende vertikale Auftriebskraft genutzt werden. Richtet der Pilot die Tragflächen waagerecht aus, steht im Geradeausflug der gesamte aerodynamische Auftrieb als vertikale Auftriebskraft zur Überwindung der Gewichtskraft zur Verfügung und das Steigverhalten ist besser als im Kurvenflug. Die Dichte der Luft geht als Faktor zur Hälfte in die Größe der aerodynamischen Auftriebskraft ein. Je wärmer die Luft, desto geringer ist ihre Dichte und damit auch der aerodynamische Auftrieb. Die Fluggeschwindigkeit beeinflusst den aerodynamischen Auftrieb sogar exponentiell.

Darum kann das Steigverhalten im Geradeausflug, bei 460 km‍/‍h und 0,9°C kein Nachweis dafür sein, dass unter allen Umständen die Höhenvorgaben der Q‑Abflugverfahren via POBAM hinreichend eingehalten werden können. Der denkrichtige Ansatz wäre gewesen, das Steigverhalten entsprechend den geplanten Parametern im Kurvenflug, bei maximal 360 km‍/‍h angezeigte Eigengeschwindigkeit sowie bei 26,2°C Flughafenbezugstemperatur zu prüfen, um eine valide Aussage zur Praxistauglichkeit treffen zu können.

Webpräsenz Achim Lorber | Stand: 30.10.2025

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