Höhenstaffelung unter Berücksichtigung von Luftdruck und Flugstrecke
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Die barometrische Höhenmessung nutzt die Gesetzmäßigkeit, dass der Luftdruck mit zunehmender Höhe abnimmt. Zudem ist der Luftdruck am Boden von Ort zu Ort verschieden. Für eine einheitliche Messung der Flugflächen (FL) braucht man weltweit eine standardisierte Bezugsfläche als Nullmarke. Sie wurde auf 1013,25 hPa festgelegt. Steigt der Luftdruck am Boden über den Standardwert, findet man die Bezugsfläche ca. 27 Fuß je Hektopascal über der Erdoberfläche. Damit die Begegnung von An- und Abflügen nicht zu einem potentiellen Konflikt führt, sollten die Abflüge auch bei hohem Luftdruck rechtzeitig mindestens 1000 Fuß über den Anflügen sein. Dazu ist vom Start weg das Steigen auf die variable Höhe der Bezugsfläche plus 8000 Fuß erforderlich, denn im potentiellen Konfliktbereich können sich Anflüge 7000 Fuß über der Bezugsfläche befinden. Steigt ein Luftfahrzeug mit einem Gradienten von 10 %, beträgt die Höhendifferenz 100 m pro zurückgelegten Kilometer. Bei einem im Vergleich zu ORG 4 flacheren Steigradienten und verkürzten Flugweg bis zum Meldepunkt POBAM verfehlen die Abflügen grundsätzlich die erforderliche Flughöhe. Das führt bei Betriebsrichtung Ost am BER dazu, dass sich Ab- und Anflüge in nahezu derselben Flughöhe bei Trebbin begegnen. Die beim Abflugverfahren LUDDI kurz ohnehin schon unvollständige Einhaltung der Höhenvorgaben des mit 10 % stark überhöhten Abflug-Steiggradienten wird bei den Q-Abflugverfahren via POBAM durch die kürzeren Flugwege und die Abschaffung des Abflug-Steiggradienten von mindestens 10 % (610 ft/NM) zum Konfliktbereich sowie durch hohen Luftdruck am Boden noch bedrohlicher.
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